Zuwendungen / Förderer

Zuwendungen

Auch wenn unsere Leistungen ehrenamtlich erbracht werden, so braucht doch jede sozial ausgerichtete Organisation neben persönlichem Engagement auch Geld für ihre Arbeit. Deshalb freuen wir uns über jede, auch noch so kleine Unterstützung.

Um uns eine Zuwendung zukommen zu lassen, gibt es zwei Wege:

  1. In Form einer Schenkung durch Überweisung auf das Konto der SHG, die steuerlich leider nicht absetzbar ist. Dies gibt uns die Möglichkeit über den sinnvollen Einsatz der Mittel frei zu entscheiden. Um Kontaktaufnahme wird gebeten unter Telefon 09905 202 436 oder prostata-deg@web.de
  2. Als steuerlich absetzbare Spende an den BPS, zugunsten unserer SHG. Dies hat zur Folge, dass wir die strengen Förderrichtlinien der BPS-Finanzordnung erfüllen müssen, was die Verwendung der Gelder extrem einschränkt. Details unter https://prostatakrebs-bps.de/spenden/

 

Förderer

Neben dem BPS, dessen Mitglied wir sind (siehe Home), werden wir durch folgende Institutionen gefördert:

  • die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern (RT)
  • das bayerische Sozialministerium für Familie, Arbeit und Soziales (ZBFS)

Vom Fluch und Segen der SHG-Finanzierung (eine persönliche Einschätzung)

Der bisherige Leiter unserer SHG sendete schon seit geraumer Zeit ein Abdankungssignal, das aber niemand aus der 25-köpfigen Gruppe hören wollte. Als sich abzeichnete, dass sich die SHG mangels Führung alsbald auflösen würde, erklärte ich mich bereit, die Leitung zu übernehmen. Damit wollte ich mich nicht nur für mein geschenktes zweites Leben bedanken, sondern es lag mir am Herzen anderen Betroffenen eine Hilfestellung in einer schweren Lebensphase geben zu können und Mut zu machen.

Ich konnte auf die Hilfe meines Vorgängers zählen und die meisten administrativen Vorgänge übernehmen. Von ihm lernte ich, dass eine SHG mit Hilfspersonenstatus in Bayern bezüglich der Finanzierung viele Ansprechpartner hat und sich aus folgenden Geldquellen speist:

  1. Einzelkostenerstattung durch den BPS (gemäß den Förderrichtlinien der BPS-Finanzordnung)
  2. Gesundheitsbezogene Förderung durch den sog. „Runden Tisch“ (RT = gesetzl. Krankenkassen)
  3. Pauschale staatliche Förderung über das bayerisches Sozialministerium (ZBFS)
  4. Zuwendungen (als Schenkung bzw. Spende s.o.)

Hinzu kommen die „verlängerten Arme“ der o.a. Institutionen, als da sind die Selbsthilfe-Kontaktstelle der Diakonie für Niederbayern (zu 2.) und die Bayerische Krebsgesellschaft (BKG, zu 3.) bzw. die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern (LAG, zu 3.), welche die administrativen Funktionen übernehmen. Insbesondere die Konstrukte um die BKG würden einen eigenen Artikel erfordern und den Rahmen dieses Aufsatzes sprengen. Letztlich führte das zur vertraglichen Trennung und der Zusammenarbeit mit der LAG.

Das Übergabeverfahren beschäftigte meinen Vorgänger und mich (trotz einschlägiger Vorkenntnisse) aufgrund der Komplexität dieser Finanzierungsstruktur über 4 Monate.

Bei der Durcharbeitung der drei Förderrichtlinien (s.o. 1.-3.) stellte sich heraus, dass es viele Leistungsüberschneidungen gibt und ich ständig ausloten muss, welche Ausgaben ich wo, in welcher Höhe und wann verbuchen kann. Lediglich die Zuwendungen (s.o. 4.), die der SHG als Schenkung überlassen werden, eröffnen einen gewissen Spielraum (z.B. Ausrichtung einer Weihnachtsfeier).

Am Ende des Jahres sind dann die Rechenschaftsberichte für die verschiedenen Zuständigkeiten nebst Kassenbuch und die Beantragung der Fördergelder für das Folgejahr zu fertigen, was einiges an Zeit benötigt.

Resümee: Grundsätzlich ist die Förderung von SHG zu begrüßen. Ohne sie wäre die Arbeit nur schwer zu realisieren. Deshalb bin ich dankbar dafür, dass es sie gibt. Betrachtet man aber die dazugehörigen Regelwerke der Förderer, kann man verzweifeln. Wenn man aber bedenkt, dass es in unserem Fall um ca. € 2.000 im Jahr geht, widersprechen sich Aufwand und Ertrag diametral. M.E. geht damit der o.a. ursprüngliche Gedanke der SHG-Arbeit vor dem Hintergrund dieses Unwesens zum Teil unter, weil es Kapazitäten bindet, die sinnvoller bei der inhaltlichen Arbeit aufgehoben wären. Auch wenn dies nur eine Facette des Gesamtproblems ist, trägt sie jedoch dazu bei, dass sich die SHG-Bewegung auf dem Rückzug befindet und es immer schwieriger wird Nachwuchskräfte zu finden. Die Lösung kann daher nur in einer Vereinfachung des Systems liegen.

Ich würde mir wünschen, dass:

  1. unsere SHG in Sachen Förderung nur einen Ansprechpartner hat und
  2. die Bürokratie auf ein sinnvolles Maß reduziert wird.

Mir ist klar, dass sich die Situation je nach rechtlicher Konstruktion der SHG und auch innerhalb der Bundesländer unterschiedlich darstellt. Umso wichtiger wäre es, dass der BPS die Schirmherrschaft über die SHG-Förderung übernimmt, zumal er unser aller Basis ist.

Mit diesem Aufsatz will ich niemanden in Bedrängnis bringen. Vielmehr geht es mir darum aus Sicht eines Gruppenleiters die Merkwürdigkeiten anzusprechen, die sich aus der derzeitigen Finanzierungsstruktur von SHG ergeben. Ob es für diese Probleme eine Lösung geben kann, bleibt offen und sollte der sich daraus ergebenden Diskussion überlassen bleiben.

6. Juni 2024, Kurt Imhof, Leiter der Prostatakrebs SHG Deggendorf